Allgemein: Ein Nachtsicht- oder Wärmebild Vorsatzgerät wird vor eine Optik wie ein Teleobjektiv, eine Spiegelreflexkamera oder ein Spektiv montiert, um die Sicht bei Dunkelheit zu ermöglichen. Jagdlich werden Vorsatzgeräte natürlich vor ein Zielfernrohr montiert, dadurch ist sicheres Schießen in der Dunkelheit möglich. Mögliche Bauweisen sind Röhrengeräte oder Digitalgeräte.
Bei einem Wärmebild-Vorsatzgerät schaut man durch das Okular auf ein Display und nicht “direkt” auf das Ziel. Daher müssen Wärmebild-Vorsatzgeräte eingeschossen werden. Durch einen Klemmadapter wird das Vorsatzgerät vorne auf das Objektiv des Zielfernrohrs montiert. In den Einstellungen des Geräts kann das Vorsatzgerät so eingestellt werden, dass der der Mittelpunkt mit dem des Absehens der Zieloptik übereinstimmt - nur so sind wieder präzise Schüsse möglich.
Vorsatzgeräte gehören zu den preisintensiveren Teilen der Jagdausrüstung. Bei einem Vorsatzgerät mit Nachtsichttechnik sollte man ab etwa 2000 Euro für ein neues Gerät rechnen. Gute Wärmebild-Vorsatztechnik beginnt ab etwa 3000 Euro, leicht kann man für ein Vorsatzgerät, Wärmebild wie Nachtsicht, jedoch auch 5000 Euro oder mehr ausgeben.
Im Dezember 2019 haben Bundestag und Bundesrat Änderungen im Waffenrecht beschlossen, welche den Umgang und die Verwendung von Nachtzieltechnik ändert. Diese Änderungen sind seit dem 20.02.20 in Kraft.
Nach §40 Abs. 3 WaffG dürfen die Inhaber eines gültigen Jagdscheins “Umgang” mit Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsatzgräten für Zielhilfmittel (Zielfernrohre) haben, wovon Wärmbildvorsatzgeräte eingeschlossen sind. Dennoch bleiben jagdrechtliche Verbote und Beschränkungen der Nutzung bestehen, wodurch es Ländersache ist, ob und wie Vorsatzgeräte verwendet werden. Die genauen Ländergesetze regeln unter anderm auch, welche Wildarten (wenn überhaupt) mithilfe von Vorsatzgeräten bejagt werden dürfen. In den meisten Ländern ist zum Beispiel die nächtliche Jagd auf Schwarzwild mit Vorsatzgeräten erlaubt, die Bejagung anderen Schalenwilds jedoch verboten.
Außerdem sind in den meisten Bundesländern die Verwendung von Nachtzielgeräten verboten, wenn sie einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind- davon sind Laserzielgeräte und Infarotstrahler und Nachtsichtvorsatzgeräte in Verbindung mit einem Infrarot-Aufheller betroffen.
Zum Schutz des Niederwilds können die Länder außerdem die jagdliche Verwendung der Vorsatzgeräte auf Raubwild zulassen, dies ist jedoch separat geregelt.