Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen
Der mit Abstand wichtigste Punkt beim Waffenverkauf ist die Prüfung, ob der Käufer erwerbsberechtigt ist. Hier erfährst du, welche Berechtigung für welche Waffenkategorie gilt und wie du sie zuverlässig prüfst.
Freie Waffen
Freie Waffen darf jede volljährige Person einer anderen volljährigen Person überlassen – geschenkt oder gegen Kaufpreis. Prüfen musst du nur, dass der Empfänger mindestens 18 Jahre alt ist und dass es sich tatsächlich um eine erlaubnisfreie Waffe handelt.
Wie erkenne ich eine erlaubnisfreie Schusswaffe?
An dem „F im Fünfeck“. Das Zeichen bedeutet, dass die Waffe geprüft ist und dem Geschoss maximal 7,5 Joule vermittelt. Bei älteren Druck- und Federdruckwaffen, die vor 1970 in den Handel kamen, fehlt das Zeichen – sie sind dennoch frei. Neuere Waffen ohne „F im Fünfeck“ sind dagegen ab 0,5 Joule WBK-pflichtig (auch aus dem Ausland).
Wie erkenne ich eine SRS-Waffe?
SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen) verschießen keine Projektile, sondern feuern Platz- oder Reizgaspatronen ab. Du erkennst sie am Prüfsiegel „PTB im Kreis“. Frei erwerbbar sind sie ab 18, geführt werden dürfen sie aber nur mit Kleinem Waffenschein. Näheres zu SRS-Waffen.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen
Hier muss eine gültige Erwerbsberechtigung vorliegen. Das kann eine der folgenden sein.
Jagdschein
Der gültige Jagdschein ist Erwerbserlaubnis für alle Jagdlangwaffen (die nicht nach § 19 BJagdG verboten sind). Achte auf das Ablaufdatum. Für Kurzwaffen brauchen auch Jäger einen Voreintrag in einer grünen WBK. Der Jagdschein berechtigt außerdem zum Kauf von Munition für Langwaffen; für Kurzwaffenmunition muss eine entsprechende Kurzwaffe in der WBK vermerkt sein.
Grüne WBK mit Voreintrag
Die WBK allein genügt hier nicht – die Waffe muss in einem gültigen Voreintrag genannt sein. Da ein Voreintrag nur ein Jahr gültig ist, prüfe das Ablaufdatum. Ist es abgelaufen, darf die Waffe nicht verkauft werden.
Gelbe WBK (Sportschützen-WBK)
Die gelbe WBK ist Erwerbs- und Besitzerlaubnis für die darin genannten Waffenarten, ohne zusätzlichen Voreintrag – nach § 14 Abs. 4 sind das:
- einschüssige Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
- Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen
- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Manche Behörden erteilen die gelbe WBK nur eingeschränkt (z. B. auf eine Waffenart oder Stückzahl). Ist die Beschränkung als amtlicher Eintrag vermerkt, musst du sie beachten. Also: gelbe WBK genau prüfen.
Rote WBK (Sammler-WBK)
Die rote WBK berechtigt zum Erwerb der Waffen des in ihr bezeichneten Sammelgebiets. Auch hier bist du nach § 34 Abs. 1 WaffG verpflichtet, die Berechtigung zu prüfen. Munition darf mit einer roten WBK nur gekauft werden, wenn dies ausdrücklich eingetragen ist.
Wie prüfe ich die Erwerbsberechtigung?
Zur Prüfung hast du zwei Möglichkeiten:
- Original prüfen: Der Käufer zeigt die Erwerbsberechtigung bei der persönlichen Abholung im Original vor. Vom Versand des Originals raten wir ab.
- Scan prüfen: Lässt du dir einen Scan schicken, kläre die Gültigkeit telefonisch mit der ausstellenden Behörde. Der Käufer muss der Behörde vorab erlauben, die Angaben zu bestätigen.
Die genaue Zuordnung, welche Berechtigung zu welchem Waffentyp passt, findest du in der Übersicht Erwerbsberechtigung nach Waffentyp.
Ist ein Nutzer mit Identitätsprüfung automatisch erwerbsberechtigt?
Nein. Die Identitätsprüfung stellt nur sicher, dass ein Nutzer wirklich die Person ist, die er vorgibt zu sein – sie sagt nichts über eine Erwerbsberechtigung aus. Die musst du in jedem Fall zusätzlich prüfen. Mehr zur Identitätsprüfung.
NWR-IDs
Für den Waffenverkauf privat an privat sind die NWR-IDs nicht notwendig.