Waffenübergabe: so läuft sie rechtlich ab
Käufer und Verkäufer wickeln die Übergabe einer Waffe direkt miteinander ab – Gunfinder ist als Marktplatz daran nicht beteiligt. Damit die Weitergabe rechtssicher abläuft, solltest du die folgenden Grundlagen kennen. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Vor der Übergabe: Berechtigung prüfen
Nach § 34 WaffG darf eine erlaubnispflichtige Waffe nur an einen berechtigten Empfänger überlassen werden. Als Verkäufer musst du deshalb vor der Übergabe die Erwerbsberechtigung des Käufers prüfen. Wie das geht und welche Berechtigung für welche Waffe gilt, liest du unter Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen?
Übergabe persönlich oder per Versand
Für die eigentliche Übergabe gibt es zwei Wege:
- Persönliche Übergabe: der sicherste Weg. Du prüfst Erwerbsberechtigung und Ausweis direkt vor Ort und übergibst die Waffe Zug um Zug.
- Versand: Waffen dürfen nur über einen dafür befugten Beförderer verschickt werden, der die Berechtigung des Empfängers sicherstellt. Munition muss immer getrennt versandt werden. Details findest du im Leitfaden zum Versand von Waffen.
Nach der Übergabe: Meldung bei der Behörde
Die Weitergabe muss den Waffenbehörden angezeigt werden:
- Als Käufer meldest du den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen innerhalb von 14 Tagen bei deiner zuständigen Waffenbehörde.
- Als Verkäufer zeigst du das Überlassen an und lässt die Waffe aus deiner Waffenbesitzkarte austragen.
Die passenden Vordrucke – Kaufvertrag, Erwerbs- und Überlassungsanzeige – findest du unter Alle Formulare für Jäger und Schützen.
Den Aufwand abgeben
Möchtest du dich um Prüfung, Versand und Behördengänge nicht selbst kümmern, ist der Waffenankauf über einen Händler eine einfache Alternative – dabei übernimmt der Ankäufer einen großen Teil der Formalitäten.