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Erwerbsberechtigung nach Waffentyp

Aktualisiert am 24. August 2026

Beim Verkauf privat an privat musst du als Verkäufer prüfen, ob der Käufer erwerbsberechtigt ist. Welche Berechtigung zum Kauf welcher Waffe berechtigt, findest du hier nach Waffentyp sortiert. Die Waffenhandelslizenz ist hier nicht aufgeführt – es geht ausschließlich um den privaten Verkauf.

Wichtig: Eine Erwerbsberechtigung berechtigt nur zum Erwerb, nicht zum Führen der Waffe – dafür sind etwa ein Waffenschein oder ein Kleiner Waffenschein nötig.

Freie Waffen

Darunter fallen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen) und Luftdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von höchstens 7,5 Joule. Ebenfalls frei sind Druck- und Federdruckwaffen, die vor dem 1. Januar 1970 (bzw. im Beitrittsgebiet vor dem 2. April 1991) hergestellt und in den Handel gebracht wurden – das sind allerdings seltene Fälle.

Kennzeichnung:

  • SRS-Waffe: „PTB“ im Kreis
  • Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule: „F“ im Fünfeck

Erwerbsberechtigung: keine erforderlich. Der Käufer muss aber nachweisen, dass er volljährig ist.

Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

Dazu gehören ein- und mehrläufige Flinten, einläufige Büchsen (z. B. Block- oder Kipplaufbüchsen), mehrläufige Büchsen (Doppel- und Querbüchsen), Bergstutzen und Drillinge.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • gelbe WBK
  • grüne WBK mit Voreintrag
  • Jagdschein ohne WBK bei der ersten Waffe
  • Jagdschein + grüne WBK ohne Voreintrag, wenn der Käufer bereits Waffen besitzt
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

Hierunter fallen Einzeladerpistolen ohne Magazin für Patronenmunition.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • gelbe WBK
  • grüne WBK mit Voreintrag
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Mehrschüssige Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung

Dazu zählen mehrläufige Perkussionspistolen und Revolver mit Zündhütchenzündung.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • gelbe WBK
  • grüne WBK mit Voreintrag
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Mehrschüssige Langwaffen mit Zündhütchenzündung

Dazu zählen mehrläufige Perkussionsgewehre und Revolvergewehre mit Zündhütchenzündung.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • gelbe WBK
  • grüne WBK mit Voreintrag
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Repetierbüchsen

Darunter fallen alle Repetierbüchsen wie Geradezugrepetierer oder klassische Repetierer.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • gelbe WBK
  • Jagdschein ohne WBK bei der ersten Waffe
  • Jagdschein + grüne WBK ohne Voreintrag, wenn der Käufer bereits Waffen besitzt
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Einzellader-Kurzwaffe mit Zündhütchenzündung (Perkussionspistole)

Unlogisch, aber wahr: Anders als bei mehrschüssigen Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung ist hier ein Voreintrag nötig.

Erwerbsberechtigung: ausschließlich grüne WBK mit Voreintrag.

Halbautomatische Büchsen

Selbstladebüchsen für Schießstand und Jagd.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • Jagdschein ohne WBK bei der ersten Waffe
  • Jagdschein + grüne WBK ohne Voreintrag, wenn der Käufer bereits Waffen besitzt
  • grüne WBK mit Voreintrag
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Halbautomatische Flinten

Selbstladeflinten, wie sie im Sportschießen oder etwa bei der Krähenjagd beliebt sind.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • Jagdschein ohne WBK bei der ersten Waffe
  • Jagdschein + grüne WBK ohne Voreintrag, wenn der Käufer bereits Waffen besitzt
  • grüne WBK mit Voreintrag
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Repetierflinten

Repetierflinten sind vor allem beim sportlichen IPSC-Schießen verbreitet; in der Jagd finden sie in Deutschland kaum Anwendung.

Erwerbsberechtigung (verschiedene Kombinationen möglich):

  • Jagdschein ohne WBK bei der ersten Waffe
  • Jagdschein + grüne WBK ohne Voreintrag, wenn der Käufer bereits Waffen besitzt
  • grüne WBK mit Voreintrag
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Halbautomatische Pistolen oder Revolver

Erwerbsberechtigung:

  • grüne WBK mit Voreintrag
  • rote WBK mit dem jeweiligen Sammelgebiet

Signalwaffen

Signalwaffen sind in der Regel Einzellader und WBK-pflichtig, sofern sie nicht als bauartgeprüft gekennzeichnet sind (Kennzeichen „PTB“ im Kreis).

Erwerbsberechtigung: grüne WBK mit Voreintrag.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Melde dich gerne, wenn du Anmerkungen hast. Wie du eine Erwerbsberechtigung praktisch prüfst, liest du unter Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen?

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