Die robuste Tactical Pistol 50, auch TP50 genannt findet sich nun in der 2. Generation wieder. Die Pistole ist ein kraftvoller Markierer für den MagFed-Paintball-Sport, oder findet gerne auch Verwendung für die zivilen Trainingszwecke. Eine besonders hohe Zuverlässigkeit, sowie eine hohe Mündungsenergie zeichnet diese Home Defense Pistole aus. Das Update der bewährten TP 50 garantiert in der 2. Generation durch funktionelle und design-technische Optimierungen eine zuverlässige Einsatzbereitschaft.
Neben der neuen Griffstruktur und der Fiberoptik-Visierung zählt das neuartige und werkzeuglose Quick-Piercing-System mit integriertem Druckablass zu den wichtigsten Updates der 2. Generation. Die eingesetzte 12 g CO₂-Kapsel wird erst im Griff durch einen leichten Schlag auf die Griffunterseite angestochen, wodurch die Pistole die volle Leistung auch nach langer Lagerung garantiert. Eine deutlich sichtbare und spürbare Druckanzeige weist auf eine volle Einsatzbereitschaft hin. Nach dem Einsatz wird der restliche Druck durch eine einfache 90°-Drehung der Schraube auf der Griffunterseite sicher abgelassen.
Die sechs Rundkugeln werden in das Röhrenmagazin unterhalb des Laufes geladen. Intuitiv platzierte Bedienelemente und ein durchdachtes Design gewährleisten in jeder Situation ein sicheres Handling.
Die Abzugzüngelsicherung verhindert eien ungewollten Schuss und die Picatinny-Schiene unterhalb des Laufes ist für diverses Zubehör ausgelegt.
Geeignet für alle T4E-Rundkugeln im Kaliber .50 und viele T4E Anbaumöglichkeiten gewährleisten umfangreiche Praxis.
Tipp
Für den Einsatz als Farbmarkierer empfehlen wir, die TP 50 Gen2 mit unseren Markingballs (MAB) oder Chalkballs (CKB) zu betreiben. Bei Verwendung klassischer Paintballs mit Gelatinehülle kann es konstruktionsbedingt vermehrt zum Platzen der Kugel beim Zuführen oder im Lauf kommen.
Technische Daten:
Im Lieferumfang enthalten
Ab 18 Jahren erhältlich !
CO2 Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetzt und müssen eine “F“-Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).